Das Erbrecht regelt unter anderem das Recht von Erblassern über die Verfügung Ihres Eigentums sowie die Rechte von gesetzlichen Erben und sonstigen Begünstigten. Um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden, unterstützt Sie Ihr Anwalt dabei, zu Lebzeiten ein rechtlich fundiertes Testament aufzusetzen. Andererseits vertritt unsere Kanzlei die Rechte von Erben und Erbengemeinschaften. Dazu gehört unter anderem auch die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen im Testament nicht bedachter enterbter Erbberechtigter. Ihr Anwalt berät Sie umfassend, fachkundig und selbstverständlich diskret in allen Belangen rund um Testament und Erbe, Erbfolge sowie Erbengemeinschaft. Bei der vorausschauenden Nachlassplanung steht Ihnen unsere Kanzlei ebenfalls fachkundig zur Seite: Dazu kann die Vorbereitung eines Erbvertrages ebenso gehören wie die Vorbereitung einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten.